Hundeabgabe

Wer einen über drei Monate alten Hund hält, ist per Gesetz abgabepflichtig. Da die Hundeabgabe eine Gemeindesteuer ist, wird sie von der Gemeinde Parbasdorf eingehoben.

Hundeabgabe – was ist das?

Abgabepflichtig ist jeder, der einen über drei Monate alten Hund hält. Bei der Hundeabgabe handelt es sich um eine Steuer ohne besondere Zweckwidmung. Die Hundeabgabe ist auch unter „Hundesteuer“ bekannt.
Die Hundeabgabe ist eine Gemeindeabgabe und muss daher in der Gemeinde, in der die Hundehalterin/der Hundehalter den Hauptwohnsitz hat, angemeldet werden.

Höhe und Fälligkeit

Die Hundeabgabe in Parbasdorf beträgt pro Jahr:

  • EUR 6,54 für Nutzhunde (Die Anerkennung eines Nutzhundes muss beantragt werden.)
    Als Nutzhunde gelten Hunde, die als Wachhunde, Blindenführerhunde, Bewachung von Herden, Diensthunde für Jagdaufseher, Melde- und Sanitätshunde oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden.


  • EUR 100,00 für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde nach dem NÖ Hundehaltegesetz

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential sind Hunde, bei denen auf Grund ihrer wesensmäßig typischen Verhaltensweise, Zucht oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren vermutet wird. Bei Hunden folgender Rassen oder Kreuzungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird ein erhöhtes Gefährdungspotential stets vermutet:

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Pit-Bull
  • Bandog
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Unter auffällige Hunde versteht man solche, die einen Menschen oder ein Tier durch Biss schwer verletzt haben, ohne selbst angegriffen oder dazu provoziert worden zu sein, oder die zum ausschließlichen oder überwiegenden Zweck der Steigerung der Aggressivität gezüchtet oder abgerichtet wurden.

  • EUR 14,00 für alle übrigen Hunde

Die Hundeabgabe ist eine Jahresabgabe, d.h. sie ist immer im vollen Jahresbetrag zu entrichten, auch wenn der Hund nur einige Monate im Jahr gehalten wurde.
Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Abgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten.
Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens zum 15. Februar des laufenden Jahres fällig. Hierfür wird ein Zahlschein automatisch Mitte bis Ende Jänner des laufenden Jahres zugesandt.


Das Ende einer Hundehaltung sowie Adressänderung der Hundehalterin/des Hundehalters müssen Sie binnen 4 Wochen melden.
Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen.

Hundemarke

Einmalige Kosten:

  • EUR 1,81 - für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde (rote Hundemarke) - evtl. FOTO
  • EUR 2,88 - für alle übrigen Hunde - evtl. FOTO

Die bereits ausgefolgte Hundemarke behält ihre Geltung bis zur Erstattung einer Meldung, dass der Hund abgegeben worden ist, abhandengekommen oder verstorben ist.

Anmeldung eines Hundes

  • Persönliche Anmeldung:
    Im Gemeindeamt Parbasdorf.
    Bei persönlicher Anmeldung ist sofort der Betrag für die Hundeabgabe und die Kosten für die Hundemarke in der Hauptkassa bar oder mittels Zahlschein zu bezahlen.

Erforderliche Unterlagen

Bei persönlicher Anmeldung:

  • Pass Ihres Hundes bzw. Impfpass

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial:

  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Haltung dieses Hundes  (muss nach Ablegung der Prüfung , wenn Ihr Hund ca. 1 Jahr alt ist, nachgereicht werden)
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (der Hundehalter oder die Hundehalterin hat eine Haftpflichtversicherung für den Hund mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 250.000 für Sachschäden abzuschließen).


Aus Basis des NÖ Hundeabgabegesetz 1979, Fassung vom 02.01.2022 ist die Gemeinde mit entsprechender Verordnung ermächtigt folgende Hundeabgabe einzuheben.