Wasseranschlussabgabe

Die Wasseranschlussabgabe ist eine einmalig zu zahlende Gebühr, die beim erstmaligen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung fällig wird.

Wasseranschlussabgabe – was ist das?

Für den erstmaligen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage ist eine Wasseranschlussabgabe zu entrichten.

Höhe der Abgabe

  • EUR 3,20 pro m² x Berechnungsfläche (+ 10% USt)

Berechnungsfläche:
Die ½ der bebauten Fläche x Anzahl der angeschlossenen Geschosse (wobei immer ein Geschoss hinzukommt) zuzüglich 15% der unbebauten Fläche (höchstens jedoch 15% von 500m², das sind höchstens 75m²)

Änderung Berechnungsfläche durch Zu- oder Ausbau

Ändert sich die Berechnungsfläche durch Zubau, Dachausbau, Aufstockung, etc., so ist die Wasseranschlussabgabe neu zu berechnen und eine Ergänzungsabgabe zur Wasseranschlussabgabe zu entrichten.

Die Ergänzungsabgabe ergibt sich aus dem Differenzbetrag der Abgabe vor Änderung und der Abgabe nach der neuen Berechnung. Beide Abgaben sind jedoch immer mit dem zum Zeitpunkt der Neuberechnung geltenden Einheitssatz zu berechnen.