Wasserbezugs- und Bereitstellungsgebühr

Die Kosten für Trink- und Brauchwasser teilen sich in zwei verschiedene Gebühren, die beide von der Stadt Wiener Neustadt mit den vierteljährlichen Grundbesitzabgaben verrechnet werden.

Wasserbezugsgebühr – was ist das?

Für den Wasserbezug aus der Gemeindewasserleitung ist eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten.

Die Menge des Wasserbezuges wird auf Grund des bei jedem Hausanschluss eingebauten Wassermessers (Wasserzähler) ermittelt.

Die Wasserbezugsgebühr wird mittels Akonto im Voraus bezahlt. Zu Beginn eines neuen Kalenderjahres im Zuge der Vorschreibung der Grundbesitzabgaben für das 1. Quartal wird die Wasserendabrechnung für das vergangene Jahr durchgeführt.

  • Tarif für 1 m³ Wasser – EUR 1,29 (+10 % USt)

Bereitstellungsgebühr – was ist das?

Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Die Größe und Kosten des Wasserzählers hängen von der Durchflussmenge ab.

  • Tarif für 4 m³/h Durchflussmenge – EUR 36,00 (+10 % USt)